Heute, am 10.Oktober 2018, startet die AdvoFin Prozessfinanzierung AG die größte Konsumenten-Sammelklage Österreichs. So haben rund 3,3 Millionen Kunden der GIS gegenüber dem ORF einen Anspruch auf Rückzahlungen von 10 Prozent Mehrwertsteuer auf das Programmentgelt für die vergangenen fünf Jahre. Das bedeutet, dass die Österreicher der GIS und damit dem ORF insgesamt mehr als 300 Millionen Euro zu viel bezahlt haben. Dr. Gerhard Wüest, Vorstandsmitglied der AdvoFin Prozessfinanzierung A, mit den Details zur Sammelklage:
„Wir starten mit heutigem Datum die größte Sammelklage Österreichs und das Ganze bezieht sich auf die Umsatzsteuer des Programmentgeltes. Die GIS-Gebühren zerteilen sich in verschiedene Faktoren, es gibt diverse Radiogebühren, Fernsehgebühren, Kunstförderungsbeiträge, Landesabgaben, die landesweit spezifisch sind und dann gibt es den größten Teil, das Programmentgelt. Und auf dieses Programmentgelt verrechnet die GIS als das Inkassobüro seit Jahrzehnten eine zehn-prozentige Umsatzsteuer und wir sind der festen Überzeugung, dass die Verrechnung der Umsatzsteuer nicht Europarechts-konform ist. Es handelt sich hier aus der Sicht von allen Konsumenten um ein rechtswidriges Verhalten.“
Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im artverwandten Fall der tschechischen Rundfunkgebühr im Jahr 2016 sind Rundfunkgebühren nicht umsatzsteuerbar, da es bei diesen kein freiwilliges Rechtsverhältnis zum Austausch von Dienstleistung gegen Entgelt gibt. Laut EuGH ist auch kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben, da die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr nicht an die Nutzung der Rundfunkdienstleistung gebunden ist, sondern nur an den Besitz eines Rundfunkempfangsgerätes...