Die Österreichische Rechtsstaatlichkeit hat sich gegenüber 2016 leicht verbessert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK). In der Studie wurden insgesamt elf Themenbereiche auf Basis von 33 Indiaktoren beschrieben und bewertet, mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des österreichischen Staates sowie den Grad der Gerechtigkeit des Staates abzubilden. Dazu wurden unter anderem mehr als 400 Rechtsanwältinnen gebeten, die einzelnen Themenbereiche und deren Entwicklung in den vergangen Jahren zu bewerten. Studienautor Dr. Josef Obergantschnig, Geschäftsführer Obergantschnig Management Partners, über das Ergbniss dieser Umfrage:
„Wenn ich mir die aktuelle Situation anschaue, dann ist ein sehr positives Bild zu sehen. Das heißt, sie haben fünf Cluster, die mit einer Note zwei oder besser bewertet sind, das ist neben Lebensraum Österreich – Rechtssicherheit natürlicher Personen, Zivilgerichtsbarkeit, Ordnung und Sicherheit, Grund- und Freiheitsrechte auch der Wirtschaftsstandort Österreich - Rechtssicherheit juristischer Personen und lediglich einen Cluster, die Qualität der Gesetzgebung, wo sie nach unten hin eine sehr schlechte Beurteilung im Vergleich zu anderen Clustern sehen. Wenn man sich anschaut: Wie hat sich das die letzten zehn Jahre laut Einschätzung der Rechtsanwälte entwickelt, dann gibt es drei Cluster, denen ein sehr positives Attest ausgestellt werden kann. Das ist das Thema Bekämpfung von Korruption, Verwaltungsgerichtsbarkeit und bürgernaher Staat, wo mehr als 40 Prozent der Anwälte angeben, dass sich diese Themenfelder innerhalb der letzten zehn Jahre für Österreich verbessert haben. Qualität der Gesetzgebung ist wieder das negative Beispiel...