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Lehrlings-Abschiebungen verstoßen gegen EU-Recht: Initiative fordert Handeln der Regierung

14.11.2018

geralt / pixabay

26.000 BürgerInnen haben einen offenen Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz unterzeichnet mit der Forderung den Zugang für AsylwerberInnen wieder zu öffnen. Der offene Brief ist Teil der Initiative „Ausbildung statt Abschiebschiebung“ welche mittlerweile von mehr als 1.050 Unternehmen, 104 Gemeinden und mehr als 63.000 Personen unterschützt wird. Das Sozialministerium hatte ja im Sommer einen Erlass beschlossen, welcher den Zugang zur Lehre für Asylwerber sperrt. Der Oberösterreichische Landesrat und Initiator der Initiative Rudi Anschober hat deshalb die EU-Kommission eingeschalten, denn für ihn, deutet vieles darauf hin, dass dieser Erlass europäischem Recht verstößt:

„Das ist, haben wir von Beginn an gesagt, mit einer ganz hohen Wahrscheinlichkeit europarechtswidrig. Wir haben auf Europarechtsebene und damit selbstverständlich für uns verbindlich die sogenannte Aufnahmerichtlinie der Europäischen Union. Die Aufnahmerechtlinie besagt kurz zusammengefasst, dass wenn ein Asylverfahren in erster Instanz mehr als neun Monate dauert, der betroffene Mitgliedstaat einen, wie es heißt, geeigneten und effektiven Arbeitsmarktzugang sicher stellen muss. Es gibt bereits eine Einigung innerhalb der Europäischen Union, dass diese Frist in Zukunft von neun auf sechs Monate reduziert werden wird. Das heißt, dass noch mehr Betroffene dafür in Frage kommen. Österreich negiert das. Es gibt derzeit de facto zwei Möglichkeiten am Arbeitsmarkt als Asylwerberin, als Asylwerber tätig zu werden. Das eine ist im Rahmen eines Saisonkontingents, diese wurden aber seitens der Bundesregierung drastisch weit unter den Bedarf reduziert, und zweitens als Selbständiger. Das ist im Regelfall eine theoretische Möglichkeit...

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