Eine Kindergrundsicherung statt den jetzigen familien- und kinderbezogenen Leistungen – das fordert die Volkshilfe heute, Mittwoch, und startet mit einer exemplarischen Auszahlung an 20 armutsbetroffene Kinder. Die Wohlfahrtsorganisation versteht die Kindergrundsicherung als kindbezogene Transferleistung, die steigt, je geringer das Einkommen der Eltern ist. Sie soll die aktuellen familienpolitischen Leistungen ersetzen, die laut Volkshilfe zwar zahlreich sind und im OECD-Schnitt liegen, aber auch ineffizient sind und die Vererbung von Armutslagen nicht verhindern. Durch die letzten Entwicklungen der Steuerpolitik würden Ungleichheiten zwischen Familien sogar noch verschärft. Die Kindergrundsicherung soll insgesamt bis zu 625 Euro ausmachen. Davon sollen 200 Euro alle Kinder erhalten, dazu kommen je nach Einkommen der Eltern bis zu 425 Euro. Den vollen Betrag sollen Kinder bekommen, die in Haushalten mit einem Einkommen bis zu 20.000 Euro pro Jahr leben. Kinder in Haushalten mit Einkommen bis zu 35.000 Euro sollen die abgesenkte Summe erhalten. Bei der Berechnung dieses Betrags beruft sich die Volkshilfe auf Daten aus der Schuldnerberatung. Volkshilfe Bundesgeschäftsführer Erich Fenninger schildert den dringenden Handlungsbedarf:
„Kinder haben Rechte, aufgrund dessen dass die Kinderrechtskarte in Österreich im Verfassungsrang ist. Trotzdem werden ihnen Rechte vorenthalten und sind in Österreich nicht ausreichend für jedes Kind in Takt. Österreich war eigentlich eines der ersten Länder, die das ratifiziert hat und doch übersehen wir die Kinder im Alltag. 297.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind armutsbetroffen und können daher nicht am kultur- und bildungspolitischen sowie sozialen Bereich des Lebens teilhaben...