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Neues Gesetz für Hundehalter: Tierärztekammer will bundesweit verpflichtenden Sachunterricht

04.12.2018

Senbonzakura / pixabay.com

Die aktuelle Debatte um einen qualitätsvollen Umgang in der Hundehaltung und die in Wien geplante Einführung von verpflichtenden Hundekursen findet Zuspruch bei der Österreichischen Tierärztekammer. Eine Verschärfung des Tierhaltergesetzes in der Landeshauptstadt bringt eine Leinen- und Beißkorbpflicht für sogenannte Listenhunde mit sich, sowie eine Alkoholgrenze unter 0,5 Promille für HundehalterInnen. Von allen HundebesitzerInnen absolviert werden muss zudem ab 1. Juli 2019 ein Sachkundenachweis in Form von Einführungskursen. Vor allem dieser Sachkundeunterricht wird von der Tierärztekammer begrüßt, gleichzeitig gefordert wird aber eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Lösung. Zusätzlich zum Sachkundeunterricht wurde für TierärztInnen das ÖTK-Hundezertifikat, ein qualifizierter Sachkundekurs, ins Leben gerufen. Das erworbene Wissen rund ums Thema Hundehaltung wollen die ÄrztInnen dann ab Jänner 2019 in eigenen Kursen an Hundehalter und Interessierte geben. Die angebotenen Kurse sollen eine Ergänzung zum geforderten bundesweiten Sachkundeunterricht darstellen. Die Verpflichtung zu diesem Unterricht sei erforderlich, weil Hundehaltung ein gewisses Gefahrenpotential mit sich bringt, so Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer:

„Dass ab 1. Juli alle HundehalterInnen [in Wien] einen verpflichtenden Sachunterricht ablegen und dadurch Fachwissen vorlegen müssen, ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. Weil wir fordern ja schon seit einiger Zeit einen Sachkundeunterricht, zu dem wir auch Vorbereitungen getroffen haben. Also wir beschäftigen uns nicht nur anlässlich der aktuellen Situation damit, sondern seit einem dreiviertel Jahr intensiv damit, einen standardisierten Sachkundeunterricht in Österreich zu etablieren...

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