Die Österreichische Rechtsanwaltskammer, ÖRAK, präsentierte heute, Montag, ihren Wahrnehmungsbericht über den Stand des österreichischen Rechtsstaates. Grundsätzlich beurteilt die ÖRAK die Lage des Rechtsstaates insbesondere im internationalen Vergleich, durchaus positiv. Dennoch sieht der Befund in gewissen Bereichen des Rechtsstaates Verbesserungspotenzial. So kritisiert die ÖRAK in ihrem Bericht beispielsweise mangelnde Transparenz im Gesetzgebungsverfahren. So wird bei 76 Prozent aller neuer Gesetzesanträge die verpflichtende sechswöchige Begutachtungsfrist nicht eingehalten. Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, sagt dazu:
“Die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens ist ein wesentliches Element eines demokratischen Rechtsstaates. Begutachtungen müssen Ernst genommen werden. Es muss ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden und es bedarf hier transparenter und verbindlicher Verfahrensregeln. Die Bürger in unserem Land wollen einfach nachvollziehen können, wie Gesetze zu Stande kommen und an welche Gesetze sie sich halten müssen Deshalb hat ein Gesetz kundgemacht zu werden und erst nach der Kundgebung in Kraft zu treten. Die Praxisfälle zeigen, wo Verbesserungsbedarf besteht. Im Bereich der Justiz ist jedenfalls festzustellen, dass hier ein erheblicher Kosten- und Gebührendruck besteht. Die Einnahmen der Justiz dienen mittlerweile zur Quersubventionierung völlig anderer Bereiche des Staatshaushaltes. Zugleich mussten wir feststellen, dass Verfahren unerträglich lang hinausgezögert werden, weil die Gerichte unterbesetzt sind oder unbesetzte Abteilungen vorliegen oder in Fällen bereits der achte Richter mit einer Rechtssache befasst ist. Das ist eine gefährliche Entwicklung...