Am Europäischen Tag der Kriminalitätsopfer zeigen ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit und der Weisse Ring Verbrechensopferhilfe auf, dass in ganz Europa Nachholbedarf bei der Bekämpfung von Hate Crime besteht. Hassmotivierte Gewaltverbrechen werden oft nicht als solche erkannt. Aufgrund des mangelnden Bewusstseins seitens der Behörden, Gerichte und Opfer gibt es eine hohe Dunkelziffer bei diesen Delikten. Dieter Schindlauer, Geschäftsführer von ZARA, führt aus, warum die Sichtbarkeit solcher Verbrechen notwendig ist:
„Es ist wichtig, sich klarzumachen, dass Hassverbrechen Verbrechen sind, die ohne ausufernde Vorurteile nicht passiert wären. Darauf muss der Umgang sowohl mit TäterInnen als auch mit Opfern von solchen Verbrechen während des gesamten Verfahrens angepasst werden. Opfer brauchen besonderen Schutz und TäterInnen müssen gezielt von Wiederholungstaten abgehalten werden.“
Die EU Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU) zählt Opfer von Straftaten mit Vorurteilsmotiv -hate crime- zum besonders schutzbedürftigen Personenkreis. Um aber tatsächlich Schutz zu bekommen, muss die Tatsache, dass hate crime vorliegt, zuerst erkannt, erhoben, dokumentiert und festgestellt werden. Dies ist sehr häufig noch nicht der Fall. Dieter Schindlauer plädiert für eine konsequentere Anwendung der Gesetzeslage:
„Es gibt eine rechtliche Regelung dazu, wir kennen den Unterschied zwischen anderen Verbrechen und Hassverbrechen. Bitte, liebe Polizei, liebe Staatsanwaltschaft, liebe Gerichte: Wenden Sie doch bitte das bestehende Recht so an, dass die Opfer von Hassverbrechen auch eine besondere Unterstützung bekommen. Dazu ist es notwendig, dass diese so früh wie möglich im Verfahren als solche erkannt werden...