Die im Mai 2018 von der Bundesregierung beschlossene Energie- und Klimastrategie #Mission 2030 formuliert das Ziel, die Stromversorgung in Österreich bis 2030 bilanziell zu 100 Prozent auf Basis von erneuerbaren Energien zu bewerkstelligen. Das bedeutet, dass der Ökostrom zwar massiv ausgebaut werden soll, aber die Versorgungssicherheit weiterhin zu einem wesentlichen Teil aus konventioneller Stromerzeugung kommt. Anders können die Wetterextreme im Sommer und Winter noch nicht bewältigt werden. Dieses wegweisende Energieziel wird von der E-Control klar begrüßt. Andreas Eigenbauer ist Vorstand von E-Control und erklärt, welche Konsequenzen das neue Ökostromgesetz für den Energiemarkt hat:
„Bezogen auf das Thema Ökostromgesetz ist der wichtigsten Eckpunkt die Umstellung des Fördersystems von einem bisherigen Einspeisetarifmodell in ein marktbasiertes Marktzuschussmodell, wo es darum geht, dass man nichtmehr einen vollen Einspeisetarif für die Kilowattstunde, die man einspeist, kriegt, sondern eine Kombination aus Marktpreis und einem Zuschuss zum Marktpreis. Das bedeutet, dass der Anlagen-Betreiber Verträge mit Kunden abschließen muss, und darüber hinaus von einer öffentlichen Stelle, in dem Falle von der Ökostrom-Abwicklungsstelle, Zuschüsse bekommt.“
Die Energieversorgung in Österreich befindet sich in einem
Transformationsprozess. Von 2003 bis 2017 hat sich die jährliche Menge an Ökostrom etwas mehr als verdoppelt, und zwar von vier TWh auf 10,5 TWh. Damit liegt der Anteil des geförderten Ökostroms bei rund 17 Prozent des Stromverbrauches. Um die Energieziele der Bundesregierung zu erreichen, müssten knapp drei TWh zusätzliche Energieerzeugung pro Jahr realisiert werden...