Karoline Danhel hat zusammen mir ihrem Anwalt Dr. Martin Preslmayr in einem Pressegespräch am 08. April 2019 über ihren aktuellen Fall der Kindesabnahme ihrer zwei Kinder durch die Kinder- und Jugendhilfe informiert. Nach der rechtlichen Analyse durch Dr. Preslmayr wird der Behörde eine Verletzung diverser Rechte vorgeworfen und auch die Kindesabnahme soll illegal angeordnet worden sein. Dr. Martin Preslmayr klärt über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf, die im Falle einer Kindesabnahme gegeben sein müssen:
„Für eine Kindesabnahme, das ist ein sehr schwerwiegender oder der schwerwiegendste Eingriff in das Familienleben und in das Recht der Freiheit, nämlich der Kinder, für eine solche Abnahme müssen zwei sehr streng zu prüfende Vorraussetzungen vorliegen. Zum einen muss es sich um eine akute, unmittelbare Gefahr handeln, in der die Kinder sind, in der das Kindeswohl ist, und zum anderen darf es kein anderes, schwächeres Mittel geben, um diese Kindeswohl-Gefährdung abzuwenden. Das heißt eine Kindesabnahme ist nur dann zulässig, wenn es kein gelinderes Mittel, das heißt einen Behelf, eine Maßnahme gibt, die in weniger Rechte der Betroffenen eingreift, als eben eine Abnahme der Kinder, die per Definition dazu führt, dass die Familien getrennt leben.“
Die rechtliche Grundlage für eine Abnahme der Kinder war in dem Fall der Familie Danhel laut Preslmayr nicht gegeben. Im April 2017 hat sich die Familie Danhel zunächst aus eigenem Antrieb mit dem Ersuch um Hilfe beim Umgang mit dem Alkoholproblem von Frau Danhel an die Kinder- und Jugendhilfe Wien gewandt. Es kam daraufhin im Jahr 2017 zu zwei kurzfristigen Kindesabnahmen. Im Jahr 2018 hat Frau Danhel im Familienurlaub in Ungarn wieder Alkohol konsumiert und fiel für einige Stunden als Aufsichtsperson aus...