Das EU-weite Verbot eines Pestizids, das zum Bienensterben beiträgt, wird in Österreich durch eine gesetzliche Hintertür umgangen – darauf weist die Umweltorganisation Global2000 hin und fordert die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der sogenannten ‚Notfallzulassung‘ des Pestizids. Hintergrund ist die im April letzten Jahres beschlossene EU-Pesitzidverordnung, die ein Totalverbot der drei für Bienen giftigsten Neonicotinoide vorsieht. Das Verbot wurde damals auch von Österreich mitbeschlossen, mit dem Ziel Bienen zu schützen und deren voranschreitendem, weltweitem Sterben entgegenzuwirken. Durch einen Antrag auf Notfallzulassung ist das Pestizid in Österreich jedoch seit Februar wieder einsetzbar. Somit können vor allem Zuckerrüben wie auch Mais, Raps, Salat und Karotten weiterhin damit behandelt werden. Global2000 hinterfragt die Rechtmäßigkeit dieser Notfallzulassung einerseits, weil sie eigentlich für Pestizide gedacht ist, die noch nicht am Markt zugelassen aber situationsbedingt notwendig sind. Andererseits muss laut Gesetzestext auch trotz des notfallzugelassenen Pestizids der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet sein. Beide Punkte treffen nicht zu, so Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei Global2000. Er fordert die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Notfallzulassung:
„Global2000 hat Beschwerde eingelegt, also ein Rechtsmittel, gegen die Zulassung von Pestiziden, die aufgrund ihrer Bienengiftigkeit europaweit bereits verboten worden sind. In Österreich wurden sie aber über ein Schlupfloch im Gesetz, als Notfallzulassung, wieder auf den Markt gebracht und können jetzt auf 40.000 Hektar Zuckerrübenfläche ausgebracht werden. Der Grund weswegen Neonicotinoide in ganz Europa für jede Anwendung im Freiland verboten worden sind ist, dass sie maßgeblichen Anteil am Bienen- und Insektensterben haben...