Immer wieder kehren ÖsterreicherInnen in den Sommermonaten verärgert aus ihrem Urlaub zurück. Die Gründe dafür sind oft vielseitig, von verloren gegangenen Gepäck über schlechtes Essen hinzu falschen Katalogangaben hinsichtlich Lage und angebotenen Leistungen des Hotels. Speziell in den Sommermonaten wenden sich KonsumentInnen daher vermehrt an die Verbraucherschlichtung Austria, um etwaige Missstände geltend zu machen und Schadenersatz einzufordern. Dr. Simon Eder, Geschäftsführer der Verbraucherschlichtung Austria sagt, über die Möglichkeiten der UrlauberInnen Ansprüche geltend zu machen:
„Das Reiserecht ist sehr kasuistisch. Das heißt, hier entscheiden im Endeffekt Gerichte sehr viel, weil es ist gesetzlich nicht klar vorgegeben, sondern die Gerichte entscheiden ob mir ein Anspruch zusteht oder nicht. Beispielsweise: Ich habe Ungeziefer in meinem Hotelzimmer: Da kommt es sehr darauf an, wie viel Ungeziefer ich denn habe und in welchem Land das ist. Wenn ich beispielsweise in irgendeinem südlichen Land fünf Ameisen im Zimmer sitzen habe, dann kann das vielleicht unangenehm sein, aber ich habe keine Ansprüche, die ich davon ableiten kann. Wenn ich hingegen 50 Wanzen oder 50 Kakerlaken pro Tag in meinem Zimmer sitzen habe, dann habe ich sehr wohl Ansprüche. Also es kommt sehr auf den Fall drauf an. Wo hab ich ansonsten noch Ansprüche? Beispielsweise wenn bei meinem Flug das Gepäck verloren geht und es beschädigt wird, kann ich Ansprüche haben. Wenn ich einen Flug von meiner Seite her, von der Verbraucherseite, storniere, kann ich Ansprüche haben. Wenn im Hotel gewisse Einrichtungen, die zugesagt waren, nicht vorhanden sind, nicht funktionieren, beispielsweise der Pool, der nicht eingelassen ist, und so weiter, kann ich Ansprüche haben...