Heute, am 2. Oktober 2019, startet der Versand der neuen Generation von e-cards mit Foto. Ab 1. Jänner 2020 muss dann jede neu ausgegebene e-card den Karteninhaber erkenntlich zeigen. Bis spätestens Ende 2023 müssen alle alten e-cards durch neue Karten mit Foto ersetzt sein. Von der Fotopflicht ausgenommen sind lediglich Personen vor dem vollendeten 14. und nach dem vollendeten 70. Lebensjahr, sowie Menschen ab der Pflegestufe vier. Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, sagt über die Vorteile der neuen Karte:
„Was bringt die neue e-card? Es gibt fünf ganz klare Vorteile die mit dieser neuen Generation verbunden sind. Zum einen eine Kontaktlose und einfachere Kommunikation. Zweitens, eine höhere Fälschungssicherheit. Drittens, wir machen darauf auch Werbung für unsere neue Gesundheitshotline 1450. Viertens, sie wird zu einem Quasi-Ausweis. Und fünftens, sie ist leichter kontrollierbar, beispielsweise in Arztordinationen oder bei der Zuordnung von Gesundheitsdaten. Das sind die fünf klaren Vorteile der neuen e-card.“
Neben dem Foto als wesentlichsten Merkmal enthält die Karte auch diverse neue Sicherheitsmerkmale. Es kommen unter anderem UV- und Infrarot-Farben zum Einsatz. Das bedeutet, dass bestimmte Schriftzüge nur unter UV- und Infrarot-Licht sichtbar werden. Sogenannte Guillochen, ein Muster aus feinen, ineinander verschlungenen Linien, und der von Geldscheinen bekannte Irisdruck bilden zusätzlichen Kopierschutz. Darüber wie das Foto selbst auf die Karte kommt, sagt Dr. Alexander Biach:
„85 Prozent der Menschen brauchen nichts zu tun...