Seit September 2018 gilt das neue Gesetz zur „freiwilligen“ Ausdehnung der Tagesarbeitszeit auf 12 Stunden. Die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin hat ihren Leitfaden „Grundlagen zur arbeitsmedizinischen Beurteilung von Arbeitszeitregelungen“ hierzu in neu überarbeiteter Form vorgelegt. Die geänderte Rechtslage zur Ermöglichung des 12 Stunden Tages hat eine Reevaluierung über das Gefahrenpotential und eventuelle Maßnahmen dahingehend erforderlich gemacht. Dr. Erich Pospischil, Präsident der ÖGA Linz und Mitarbeiter der Studie, äußert sich zu der überraschendsten Erkenntnis der Studie:
„Das überraschendste Ergebnis war, dass die Gefährdung in vielen Studien so evident war, dass nach entsprechenden Arbeitszeiten, die 12 Stunden und mehr sind – das heißt nach 10 Stunden Arbeit beginnt bereits das erhöhte Risiko – zu erhöhter Unfallträchtigkeit führen kann. Das betrifft alle und wirkt nach bis zur Heimfahrt des Arbeitnehmers.“
Im Rahmen einer Metastudie, welche 29 Studien aus dem europäischem Arbeitsraum zu diesem Thema umfasst, wurde dadurch ein bis zu 80% höheres Risiko von Arbeitsunfällen im 12 Stunden Tag zum Vergleich zur Normalarbeitszeit von acht Stunden festgestellt. Weiters sieht man die Auswirkungen der Gesetzesänderung auch in den Unternehmen ankommen. Vor allem im Rahmen der Gleitzeitverträge, werde die 12 Stunden „Ausnahme“ schon jetzt gerne zum neuen Standard umgewandelt. Pospischil selbst sieht jedoch nicht nur in der erhöhten Risikoanfälligkeit Gefahren. Auch volkswirtschaftlich dürfte die Ausweitung der Arbeitszeit langfristig eher wenig Vorteile bringen:
„Langfristig ist immer das Problem, bei entsprechenden Veränderungen der Gesamtarbeitszeit, insbesondere der Maximalarbeitszeiten, dass die negativen Wirkungen einerseits für das Unternehmen wirken, das heißt die Leistungsfähigkeit wird nicht mehr dieselbe sein, die ich mir bei einem Acht-Stunden-Tag erwarte...