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Kartenspielkasino wehrt sich gegen unfaire Besteuerung: „Werden anders behandelt als Mitbewerber!"

11.11.2019

Michal Parzuchowski

Die Concord Card Casino Gruppe unter Geschäftsführer Peter Zanoni hadert mit der vom Staat verschrieben Steuerlast, welche sie in die Insolvenz schlittern lässt. Seit ihrer Gründung 1993 gab es nahezu beständige Rechtsstreitigkeiten um die vorgeschriebenen Steueranforderungen. Dr. Thomas Klicka, Universitätsprofessor an der Universität Wien und Münster, über die aktuelle Situation der CCC:

„Die CCC steht nun vor der Situation, dass sie abgabenrechtlich komplett anders behandelt wird als ein Mitbewerber. Der Mitbewerber, an dem die Republik Österreich maßgeblich beteiligt ist, unterliegt einer völlig normalen Besteuerung, dass seine Einnahmen abzüglich seiner Ausgaben als Basis genommen werden und davon eine Abgabe berechnet wird. Also von dem was ich verdiene muss ich auch Abgaben leisten. Die CCC wird einer ganz anderen Besteuerung unterworfen, obwohl sie das gleiche anbietet, wie der andere Anbieter. Die CCC wird nicht an ihren Einkünften besteuert, sondern nach einer völlig fiktiven Größe, nämlich den Spieleinsätzen, der Spieler untereinander, von denen CCC aber niemals auch nur einen Cent sieht oder wirtschaftlich lukriert. CCC wird nicht nach ihren eigenen Einnahmen besteuert, sondern nach fremden Spieleinsätzen, die die Spieler untereinander austauschen und auf welche CCC auch niemals einen Zugriff hat.“

Vor dem Hintergrund des Europarechtes, als auch des Gleichheitsgrundsatzes dürfte es, laut Dr. Klicka, diesen Unterschied nicht geben. Er sieht ein geringes ökonomisches, aber auch politisches Interesse, an dieser Situation etwas zu ändern. Dr. Andreas Schuster, Anwalt der CCC, macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass sich Österreich in der Frage des Glücksspiels nicht an die Entscheidungen des EUGH hält und die CCC keine Möglichkeit hat dem entgegen zu wirken:

„Es geht kurz gesagt um die Problematik, dass die nationalen Gerichte in Österreich immer noch die österreichischen Sachverhalte selbst entscheiden und auch dann, wenn es eine europarechtliche Entscheidung des EUGH gibt, diese Rechtsansicht nicht einfach umsetzen, sondern wir auch nicht in der Lage sind, diese nicht umgesetzten Vorschriften der Union geltend machen zu können, weil wir keine Antragslegitimation haben...

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