Bei der Präsentation des 45. Wahrnehmungsberichtes des österreichischen Rechtsanwaltkammertages (ÖRAK) wurden Mängel und Missstände in der Rechtspflege, Verwaltung und Gesetzgebung präsentiert. Ein klares Resultat des Berichtes war: Die Bedingungen des Gesetzgebungsprozesses sind nach wie vor nicht gut. Darunter leidet die Qualität der Gesetzgebung, wie auch anhand von vorgestellten Praxisbeispielen betont wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat alleine in den Jahren 2014 bis 2016 in 281 Fällen, Gesetze oder Verordnungen zumindest als teilweise verfassungswidrig beurteilt und solche zum Teil aufgehoben. Das liegt unter anderem auch daran, dass die vom Bundeskanzleramt empfohlene Begutachtungsfrist von sechs Wochen in 61 Prozent der Fälle nicht eingehalten wurde. Teilweise, sollen nach wie vor, gar keine Begutachtungen vorgenommen werden, und Regierungsvorlagen bzw. Initiativ-Anträge direkt im Parlament eingebracht werden. Dr. Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, appelliert für einen Richtungswechsel:
„Sie werden die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, zu dem Sicherheitspaket der letzten Koalitionsregierung, verfolgt haben. Wir sind stolz auf unseren effizienten und mutigen Verfassungsgerichtshof. Dennoch der Schutz der Grund- und Freiheitsrechte hat vorrangige Bedeutung und betrifft uns alle in unserer menschlichen Existenz, in unserer Republik Österreich. Wenn Grund- und Freiheitsrechte beschränkt werden, wie das Versammlungsrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung, dann gehen wir einen falschen Weg. Dann gehen wir einen Weg weg von der Rechtsstaatlichkeit. Seit 9/11 haben die Regierungen dieser Welt versucht, zu regulieren und Grund- und Freiheitsrechte zu beschränken...