2019 wurde von den Gremien der Ennstal Milch eine neue Richtlinie für Direktvermarkter beschlossen, die bei den Milchbauern sowie der IG-Milch auf heftige Kritik stieß. Dieser Entwurf wurde nun überarbeitet und soll per 1. März in Kraft treten. Die Kritik bleibt jedoch aufrecht, da es sich laut IG-Milch lediglich um eine Abschwächung und keine Änderung der neuen Richtlinie handelt. Konkret wird der Ennstal Milch vorgeworfen, die adaptierte Direktvermarkter-Regelung sei Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, durch die eine zukunftsfähige und arbeitswirtschaftlich vernünftige Direktvermarktung für die betreffenden Milchbauern praktisch nicht mehr möglich sei. Georg Bauer, vom Frienerhof, aus der Sicht eines Betroffenen:
„Wir Bauern sind mit dieser Lösung nicht einverstanden und können damit keinesfalls leben. Wir werden deshalb noch einmal versuchen, eine Verhandlungsbasis zu erreichen, um gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Es heißt immer, die Ennstal Milch will klare Regelungen – dabei wird nicht einmal definiert was Direktvermarktung für unsere Molkerei konkret bedeutet. Auf Nachfrage erfährt man, alles was ich am Hof selbst verkaufe, falle nicht unter diese Regelung – doch das ist nirgendwo schriftlich festgehalten. Ich meine, wenn man schon von klaren Regelungen spricht, müssen diese auch transparent und eindeutig definiert sein.“
Im Gegensatz zu Großunternehmen ist die Direktvermarktung für kleine Betriebe oft die einzige Möglichkeit, am Markt zu überleben. Konkret sieht die neue Regelung vor, dass eine regelmäßige Anlieferung erfolgt. Sollte eine Absaugung unter 30 % (vorher 50 %) der höchsten Absaugung des Monats erfolgen, muss für die Monatsmilchmenge, die an die Molkerei geliefert wird, ein Strafbetrag von fünf Cent je Liter entrichtet werden...