Der Österreichische Presserat behandelte 2019 insgesamt 297 Beschwerden gegenüber Missständen in Berichterstattungen heimischer Medien. In 37 dieser Fälle stellten die drei Senate des Rates Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest. Fünf dieser Ethikverstöße wurden dabei als geringfügig eingestuft. 2018 gab es zum Vergleich 302 Fälle und 36 Ethikverstöße. Spitzenreiter unter den einzelnen Medien mit den Verstößen war die Tageszeitung Österreich mit insgesamt 14 Verurteilungen bei 47 Fällen. Der Großteil der vom Presserat behandelten Fälle, 246, gehen auf Beschwerden von LeserInnen zurück und nur bei 15 Fällen handelte es sich um Beschwerdeverfahren von direkt betroffenen Personen. Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Presserates, sagt über die Bereiche gegen welche am häufigsten Beschwerde eingelegt wird:
„Es geht immer wieder um Persönlichkeitsverletzungen. Es geht aber auch um Diskriminierungen und wir hatten einige Fälle im letzten Jahr zum Trennungsgebot, also zur Frage zwischen der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten und der ausreichenden Kennzeichnung von Werbung. Was auch ein ganz wichtiger Punkt des Ehrenkodex ist, der auch so gut wie in jedem Fall geprüft werden konnte, ist der Punkt zwei des Kodex, in dem es um die gewissenhafte und korrekte Recherche und Wiedergabe von Nachrichten geht. Dieser Punkt ist immer in der einen oder anderen Form relevant, es sei denn es geht um eine Persönlichkeitsverletzung, wo man nicht überprüfen muss ob da jetzt korrekt oder gewissenhaft dargestellt wurde. Das sind so die Hauptgewichte, die wir legen.“
Besonderes Augenmerk legte der Presserat im Vorjahr auch auf die Verbreitung und Wiedergabe von Inhalten, insbesondere von Videos von Gewalttaten, welche auf Social Media von Dritten veröffentlicht wurden...