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Energiegemeinschaften und Energieversorger: EU schafft neue Möglichkeiten für eine aktive Teilnahme

01.07.2020

shane rounce/unsplash.com

Zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher sind für einen Ausbau privater Photovoltaikanlagen zu Gunsten des Klimaschutzes. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Peter Hayek Public Opinion, die von der österreichischen Strommarktregulierungsbehörde E-Control in Auftrag gegeben wurde. Generell beobachtet die E-Control am heimischen Strommarkt einen anhaltenden Trend Richtung Nachhaltigkeit und erneuerbaren Energien. Die Photovoltaik boomt wie nie zuvor, Speicher sind immer weiterverbreitet und smarte Technologien optimieren, steuern und regeln verstärkt elektrische Anwendungen in den eigenen vier Wänden. Um diesen Trend unter KonsumentInnen gerecht zu werden und die Energiewende weiter voranzutreiben, hat die EU mit dem „Clean Energy Package“ neue Rahmenbedingungen für Energiemärkte geschaffen, die nun in nationales Recht umgesetzt werden können. Zentraler Ansatz dieser Richtlinien ist die Schaffung von Energiegemeinschaften. Dabei wird privat erzeugte Energie in das Netz eingespeist und mit weiteren Verbrauchern geteilt. Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M., Vorstand der E-Control, sagt diesbezüglich:

„Es gibt zwei Modelle von Energiegemeinschaften, die im Europarecht vorgesehen sind und die man jetzt in nationales Recht umsetzen kann. Es gibt zum einen die „Bürgerenergiegemeinschaft" und zum anderen die "Erneuerbare Energiegemeinschaft". Die Erneuerbare Energiegemeinschaft bezieht sich nicht nur auf Strom, sondern auf andere Energieträger genauso. Das Wichtigste dabei ist, dass es sich eben um erneuerbare Energieträger handelt. Bei der Bürgerenergiegemeinschaft reden wir von Stromgemeinschaften. Diese Bürgerenergiegemeinschaften sind auch so gestaltet, dass sie im Unterschied zur Erneuerbaren Energiegemeinschaft keine sogenannte lokale Komponenten haben...

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