Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat über seinen Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser für Covis-19 Geschädigte erste Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht. Es sind dies die ersten Musterprozesse, rund um schwere Fehler der lokalen Behörden in Tirol und der verantwortlichen Politiker auf Bundesebene, beim Pandemie-Management in den Tiroler Skigebieten in den Monaten Februar und März 2020. Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzes, fasst die Vorwürfe zusammen:
„Wir werfen den Tiroler Behörden vor, dass sie – getrieben von der Tourismusindustrie – zu spät gewarnt haben, zu spät Lokale geschlossen haben und zu spät das Paznauntal unter Quarantäne gestellt haben. Wir werfen aber auch der Bundesregierung versagen vor: Da ist zum einem der Gesundheitsminister, der in der mitterbaren Bundesverwaltung die Oberaufsicht hat, wie die Landesbehörden oder Bezirksbehörden agieren. Er hätte – wenn er sieht, dass da Verzögerungen eintreten – mit Weisungen betreiben können, dass man schneller und effektiver vorgeht. Wir werfen weiters dem Bundeskanzler vor, dass er offensichtlich aus reinen PR-Überlegungen am Freitag dem 13.März, durch seine Pressekonferenz, in der er gesagt hat, dass das Paznauntal isoliert ist, ein völliges Chaos beim Abreisemanagement ausgelöst hat.“
Laut Kolba dienen die Musterklagen unteranderem dazu auszutesten wie sich die Republik verteidigt und wie Gerichte mit diesen Klagen umgehen. Die Erkenntnisse daraus sollen dann der angestrebten Sammelklage zugute kommen. Beim Verbraucherschutzverein haben sich über 6000 Betroffene aus 45 Staaten gemeldet und angegeben, sich während des Ski-Urlaubs in Tirol mit Covid-19 infiziert und das Virus in die Heimat getragen zu haben...