Die österreichische Kammer der ZiviltechnikerInnen, die Berufsvertretung der ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen übt massive Kritik an einem Gesetzesentwurf zur Änderung ihres Berufsstandes. Das derzeitige Berufsgesetz der Ziviltechniker verstößt, gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes von 2019, gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Das Gesetz sei demnach in zwei wesentlichen Punkten diskriminierend: So sieht das aktuelle Berufsgesetz einerseits vor, dass eine Kanzlei ihren Sitz in Österreich haben muss und zweitens, dass mehr als die Hälfte ihrer Anteile von Ziviltechniker gehalten werden muss, um als Ziviltechnikergesellschaft anerkannt zu sein. Mit dem nun vorliegenden heimischen Gesetzentwurf soll den Forderungen der EU-Kommission und dem EuGH-Urteil entsprochen werden. Die Novelle sieht einerseits vor den Mindestanteil von Ziviltechnikern in Gesellschaften auf 50 Prozent zu reduzieren, als auch die Schaffung sogenannter interdisziplinäre Ziviltechnikergesellschaften, an denen sich Gewerbetreibende beteiligen können – und das zu einem größeren Ausmaß als 50 Prozent. Somit soll es in Zukunft etwa möglich sein, dass sich eine große Baufirma bei einem Architekturbüro beteiligt. Die Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen kritisiert eben diese Vorhaben scharf. Ihrer Meinung nach geht der Gesetzentwurf weit über das Urteil des EuGH hinaus. Sie spricht von „Gold Pleating“ und fürchtet um das Ende des freien Berufsstand des Ziviltechnikers. DI Erich Kern, Präsident der Ziviltechnikerkammer Wien, Niederösterreich und Burgenland, sagt über den Gesetzesentwurf:
„Das Gesetz hat einige Fehler. Der erste Fehler liegt darin, dass es Verschachtelungsmöglichkeiten gibt...