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„Arbeitslosengeld Rauf!“: Ab 1.Juni läuft Eintragungsfrist für Volksbegehren

31.05.2021

Lena Balk/unsplash.com

Momentan stehen 520.000 Arbeitslose 50.000 offenen Stellen gegenüber. BetriebsrätInnen, GemeinderätInnen, SozialwissenschafterInnen, KünstlerInnen, AktivistInnen in Arbeitsloseninitiativen und NGOs aus ganz Österreich engagieren sich, angesichts der Krise des Arbeitsmarkts und der zunehmenden Verarmung Arbeitsloser, für die Einleitung des Volksbegehrens „Arbeitslosengeld Rauf!“. Laut Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister ist die Unterstützung arbeitsloser Menschen – gemessen am allgemeinen Wohlstand – in Österreich einer der niedrigsten in der EU. Das bedeutet: Wer seinen Job verliert, verliert fast die Hälfte seines Einkommens und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben muss massiv eingeschränkt werden. Für Prof. Dr. Emmerich Tàlos, Proponent des Volksbegehrens „Aurbeitslosengeld Rauf!“, belegen aktuelle Studien, dass auch die Bevölkerung den Wunsch nach einer Veränderung in der Arbeitslosenpolitik teilt:

„Dass es in der Gesellschaft andere Vorstellungen gibt, belegt eine aktuelle Studie im Auftrag der Volkshilfe: Sechs von zehn Befragten sind für ein höheres Arbeitslosengeld, 58 Prozent sind für eine Arbeitszeitverkürzung. Das eingeleitete Volksbegehren soll Anstoß zu einschlägigen und notwendigen Reformen sein. Kernpunkte dabei sind die Anhebung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe – keine Verschärfung der Zumutbarkeits-Bestimmungen, sondern eher eine Entschärfung, Arbeitszeitverkürzung, Ausbau der alternativen Arbeitsmarktpolitik.“

Kinder sind besonders betroffen durch die Folgen der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern. Je länger der Zustand anhält, desto mehr werden Selbstwertgefühl und Zuversicht beschädigt. Gleichzeitig wird auch die Wirtschaft durch ein Sinken der Kaufkraft geschwächt...

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