Das Volksbegehren „Arbeitslosengeld Rauf“ hat die notwendigen Unterschriften gesammelt, um noch im Jänner den Antrag zur Festlegung einer Eintragungswoche beim Innenministerium zu stellen. Demnach hat das Volksbegehren seit Beginn im September bereits mehr als 20.000 UnterstützerInnen gewinnen können. Konkret fordert das Volksbegehren eine dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes von 55 Prozent auf mindestens 70 Prozent des letzten Einkommens. Das Volksbegehren stellt sich somit gegen die Pläne von Arbeitsminister Kocher zur Einführung eines degressiven Modells des Arbeitslosengeldes und der darin mitunter angedachten Senkung des Arbeitslosengeldes unter das derzeitige Niveau. Norbert Bauer, Betriebsratsvorsitzender eines Hotels, Mitglied der Fraktion Christlicher Gewerkschaften und Zustellungsbevollmächtigter des Volksbegehrens, sagt über die Gründe für das Volksbegehren:
„Die Corona-Krise hat schon lange bestehende Ungerechtigkeiten ins Brennglas und auch ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Ich darf Sie daran, erinnern, dass der aktuelle Mindestlohn im Hotel- und Gastgewerbe 1.575 Euro beträgt. Das heißt, viele meiner Kolleginnen und Kollegen – immerhin sind über 220.000 Menschen in dieser Branche beschäftigt – haben mit Einsetzung der Kurzarbeit gemerkt, dass sie mit 90 Prozent der aktuellen Löhne und Gehälter kaum auskommen. Bei einer Reduzierung auf 55 Prozent wären sie nicht nur in die Nähe des Armutsbereiches gedrängt worden, sondern direkt in die Armut hinein gestoßen worden. Daher hat sich eine Gruppe von über 200 Proponentinnen und Proponenten dazu entschlossen vom ständigen Reden und Diskutieren ins Handeln zu kommen und dieses Instrument des Volksbegehrens zu nutzen, um auch parallel zu dem jetzt ganz aktuellen Gesetzgebungsprozess des Arbeitsministeriums einen wesentlichen und wichtigen Beitrag dazu zu leisten, dass das Arbeitslosengeld endlich dauerhaft auf 70 Prozent erhöht wird...