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“Arbeitslosengeld Rauf” fordert 70% des letzten Einkommens: Eintragungswoche startet am 2. Mai

27.04.2022

moerschy/pixabay.com

Vom 2. bis einschließlich 9. Mai findet die Eintragungswoche des Volksbegehrens „Arbeitslosengeld Rauf““ statt. In dieser Zeit kann das Volksbegehren auf allen Gemeinde- und Bezirksämtern und auch Online unterstützt werden. Konkret fordert das Volksbegehren eine sofortige und dauerhafte Anhebung der Nettoersatzrate für die Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes auf zumindest 70 Prozent des letzten Einkommens und eine Entschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen. Norbert Bauer, Zustellungsbevollmächtigter des Volksbegehrens, Betriebsrat im Hotelgewerbe und Mitglied der Fraktion Christlicher Gewerkschafter, sagt über diese Forderungen:

„Ich hab hier zwei aktuelle Studien vor mir liegen - eine vom European Center for Social Welfare und eine ganz aktuelle von der Arbeiterkammer Oberösterreich. Zusammengefasst sagt die Überschrift alles: Studie belegt höheres Arbeitslosengeld bringt weniger Ungleichheit, höhere Einkommen, bis zu 14.000 neue Jobs und 37.300 Arme weniger. Von der sachlichen Seite, denke ich, ist alles vollkommen klar und eindeutig. Alles spricht für eine dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes und auch der Chef des AMS Johannes Kopf hat am Ende der parlamentarischen Enquete zu der Thematik, bei der ich eingeladen war, feststellen müssen, nachdem er sich alle die Argumente angehört hat, dass er selbstverständlich auch die Argumente für eine dauerhafte Erhöhung nachvollziehen kann. Letztendlich aber - eine Binsenweisheit, aber sie muss wiederholt werden – kommt es nur auf den politischen Willen und die politischen Mehrheitsverhältnisse, diesen Willen dann auch umzusetzen, an. In diesem Sinne, hoffe ich, dass das Volksbegehren dazu beitragen kann, diesen politischen Willen zu schärfen und die Entscheidungsträger dabei unterstützt, diese überreife Reform, die hoffentlich dann eine Reform ist, die man auch so nennen kann, endlich umzusetzen...

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