{mosimage}Das Jahr 2006 hat – mit Inkrafttreten des Fremdenrechtspaketes – eine der umfangreichsten Novellierungen des österreichischen Fremdenrechts mit sich gebracht. Der Menschenrechtliche Befund 2006 hat heute zahlreiche Probleme sichtbar gemacht, die sich seit dem neuen Gesetzespaket ergeben haben.
„In dem alten Fremdenrechtsgesetz aus dem Jahr 1997 wurde auf Fremde zugegangen – als Menschen, seit der Einführung der neuen Gesetzesnovelle werden Fremde als polizeiliches Sicherheitsrisiko wahrgenommen und behandelt!“, kritisiert Georg Bürstmayer, Anwalt und Leiter der Kommission des Menschenrechtsbeirates.
Bernd Christian Funk, Stellvertretender Vorsitzender des Beirates, fordert hier umfassende Präventivmaßnahmen, um Fälle, wie den ersten tatsächlichen Folterskandal in Österreich rund um den Häftling Bakary J., in Zukunft vermeiden zu können.
„Man muss hier bei den betroffenen Behörden- und Exekutivestellen nachfragen, was stimmt da nicht und was kann geschehen, um diese Dinge auszuschließen!“, so Funk.
Das größte Problem sei aber, so Bürstmayer, dass Fremden seit der neuen Gesetzesnovelle Grundrechte geraubt werden und so ein höheres Risiko entstanden sei, dass diese von der Polizei misshandelt werden. Als Ursache dieses Problems führt Bürstmayer nicht zuletzt die jüngste Reformierung der Polizei an, die dadurch „um ein gutes Stück re-militarisiert“ worden sei.
Eine Einschränkung bestimmter Grundrechte würde, so Bürstmeyer weiter, dazuführen, dass
betroffene Menschen gar nur noch als „Objekte“ gesehen werden...