{mosimage}Die Lärmschutzwände entlang der Autobahnen und Schnellstrassen nehmen immer mehr überhand. Dabei wurden in den letzten Jahren viele kostenintensive Maßnahmen gesetzt, um beispielsweise weit von der Autobahn entfernt lebende Anrainer vom Lärm zu entlasten. Diese Maßnahmen waren jedoch subjektiv kaum wahrnehmbar für die Bewohner, ein Grund für Verkehrsminister Hubert Gorbach, den Lärmschutz neu zu regeln.
„So gut die Lärmschutzmaßnahmen sind und so sehr sie gefordert werden, muss man doch über die Anzahl und Höhe der Schutzwände nachdenken, sowie natürlich auch über den Kosten/Nutzen – Faktor.“, erklärt Viezekanzler Gorbach.
Unter den neuen Regelungen sollen wichtige Maßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Stichtagsregelung. Bisher, so Gorbach, hatte jeder Grundeigentümer entlang einer Schnellstrasse oder Autobahn, 10 Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung, einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Alle Grundbesitzer, die nun keine Baugenehmigung vor 1.1.1996 vorweisen können, verlieren diesen Rechtsanspruch. Weiters soll ein neuer Richtwert für die Höhe der Lärmschutzwände gesetzt werden, von 5,5 auf 4 Meter.
„Als Fazit kann ich festhalten, die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung werden nicht angerührt, und bleiben weiterhin aufrecht, aber der Investitionsanstieg von Lärmschutzwänden muss unbedingt eingedämmt werden, weil die Kosten nicht mehr mit dem Nutzen im Einklang stehen!“, begründet Gorbach.
Mathias Reichhold, Vorstandsdirektor der ASFINAG hat ebenfalls weitere Planungen rund um die „Tempo 160“ – Versuche vorgestellt...